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ASR A2.3 (2022) – Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten

14.04.2022

Im März 2022 veröffentlichte die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) eine Novellierung der Technischen Regel für Arbeitsstätten – Fluchtwege und Notausgänge, die ASR A2.3 (2022). Grundlage für die Novellierung war ein simulationsbasiertes Fachgutachten zum Einfluss von Wegbreiten, Treppen, Türen und Einengungen. Das Gutachten fasst eine umfassende Studie zusammen, in der Räumungssimulationen für verschiedene Szenarien in fiktiven Bürogebäuden durchgeführt wurden.

Aus den Ergebnissen des Gutachtens wurde Honig abgeschöpft, welcher in Form von Neuerungen in die ASR A2.3 (2022) geflossen ist. Im Kern umfassen die Neuerungen bzgl. der Ermittlung der notwendigen lichten Durchgangsbreiten von Fluchtwegen:

  • Trennung zwischen lichten Durchgangsbreiten von Türen und lichten Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen,
  • Entwicklung von 3 neuen Verfahren zum Nachweis der lichten Laufbreite von Fluchtwegen,
  • Es werden zum ersten Mal auch lichte Mindestbreiten von Treppen vorgegeben,
  • Definition, dass die Flucht zwar im notwendigen Treppenraum („gesicherter Bereich“) abgeschlossen ist, jedoch ein „freier Fluss“ im Treppenraum sichergestellt sein muss.

Für den Fachmann wird deutlich, das Vorgehen der BAuA stellt einen Meilenstein in der Geschichte des Arbeitsstättenrechts dar. Zum ersten Mal finden Ergebnisse von Räumungssimulationen Einzug in ein technisches Regelwerk. Die parallele Veröffentlichung der 18009-1 Brandschutzingenieurwesen – Teil 1: „Grundsätze und Regeln für die Anwendung“ und die Entwicklung der 18009-2 Brandschutzingenieurwesen – Teil 2: „Räumungssimulation und Personensicherheit“ stärkt den Rücken für Strömungssimulationen und Räumungssimulationen im Bauwesen.

Wie sehen nun die 3 neuen Verfahren zum Nachweis der lichten Mindestbreite von Fluchtwegen aus und welche Möglichkeiten und zusätzliche Freiheiten geben sie dem Entwurfsverfasser und Planer? Und vor allem: Bei welchen Gebäuden ist welche Regel am sinnvollsten? Und, was bleiben für Möglichkeiten bestehen, wenn für den Gebäudeentwurf alle Regeln zu unwirtschaftlich breiten Laufbreiten der Treppen führen?

Die nachfolgenden Auszüge aus der ASR A2.3 (2022) beschreiben die 3 neuen Nachweisverfahren in Ihren Grundzügen. Eine Übersicht darüber, für welchen Gebäudetyp welches Nachweisverfahren am sinnvollsten erscheint, finden Sie hier:

Link zur Übersichtstabelle

 

 

Verfahren 1 – Standardverfahren nach Tabelle 1

Das erste Verfahren nach Tabelle 1 der ASR A2.3 (2022) ist eine Weiterentwicklung der alten Tabelle 1 aus der ASR A2.3 (2007). Hier wird die lichte Mindestbreite der Hauptfluchtwege anhand aller Personen ermittelt, die im Einzugsgebiet auf den Hauptfluchtweg angewiesen sind. Für bis zu 200 Personen sind beispielsweise lichte Mindestbreiten der Hauptfluchtwege von 1,20 m erforderlich. Diese Breite entspricht in vielen Fällen der standardmäßigen Planung für ein Büro- und Verwaltungsgebäude. Für Treppenräume mit bis zu 200 Personen im Einzugsgebiet ist die Nachweisführung über diese Regel interessant. Innovativ bei diesem Verfahren ist die Möglichkeit der Interpolation oberhalb einer Personenanzahl von 200. Das nachfolgende Video zeigt ein Gebäude mit 8 Obergeschossen und einer gemäß ASR A2.3 (2022) – Verfahren 1 maximal erlaubten Personenanzahl von 200 bezogen auf eine lichte Laufbreite des Treppenraums von 1,20 m.

Verfahren 2 – Mehrgeschossverfahren nach Tabelle 2

Das zweite Verfahren wurde aus den Ergebnissen der Räumungssimulationen des genannten Fachgutachtens abgeleitet und ist bestimmt für schlanke, mehrgeschossige Gebäude. Kern der Regel ist die Erkenntnis: je größer die vertikale Verteilung der Personen über das Gebäude, desto weniger begegnen sich die Personen im Verlauf der Fluchtwege, da die Flucht für Personen aus unteren Geschossen bereits abgeschlossen ist, wenn die Personen aus den oberen Geschossen gerade Ihre Flucht antreten. Für eine Standardplanung eines Gebäudes für Büro- und Verwaltung bedeutet diese Regel, dass bei einer lichten Laufbreite der Treppenräume von 1,20 m unabhängig der Geschossanzahl bis zu 40 Personen je Geschoss eingeplant werden können. Ab 6 Obergeschossen ist die Anwendung des Mehrgeschossverfahrens für bis zu 40 Personen pro Geschoss dem Standardverfahren vorzuziehen, da trotz einer Personenanzahl von größer 200 eine lichte Laufbreite der Treppen von 1,20 m genügt. Das nachfolgende Video stellt die Fluchtsituation für 40 Personen pro Geschoss und einer lichten Laufbreite des Treppenraums von 1,20 m für das Gebäude mit 8 Obergeschossen dar, konform zum Verfahren 2.

Verfahren 3 – BMA-Verfahren nach Abschnitt 16

Bei Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage (BMA) kann der Nachweis der lichten Laufbreite der Fluchtwege auch über eine bereichsweise Alarmierung von bis zu 3 Geschossen erfolgen. Dieses Verfahren ist als Zusatzregel zum oben beschriebenen Standardverfahren nach Tabelle 1 zu verstehen. Bei der Anwendung des BMA-Verfahrens sind unter der Voraussetzung einer bereichsweisen Alarmierung von bis zu 3 Geschossen und einer lichten Laufbreite der Treppen bis zu 65 Personen pro Geschoss zulässig. In Summe sind also 3 x 65 Personen = 195 Personen (entspricht in etwa 200 Personen) auf eine lichte Laufbreite von 1,20 m zulässig, was wiederum dem Standardverfahren nach Tabelle 1 entspricht.
Das BMA-Verfahren ist insbesondere bei Gebäuden interessant, für die aufgrund von bauordnungsrechtlichen Bestimmungen per se eine Brandmeldeanlage gefordert wird, beispielsweise für Bürogebäude ab einer Höhe i. S. der BauO NRW 2018 von 22 m. Das nachfolgende Video zeigt die Fluchtsituation bei Anwendung des BMA-Verfahrens.

 

Alle Verfahren setzen im Prinzip eine Gleichverteilung der Personen im Gebäude voraus. Schmale Hochhäuser, Gebäude mit einer Brandmeldeanlage und Gebäude mit einer Personenanzahl von bis zu 200 können mit den neuen Regelungen sehr gut und in Übereinstimmung mit den Anforderungen aus dem Baurecht abgedeckt werden.

Welche Alternativen bleiben jedoch, wenn die über die neuen Regeln der ASR A2.3 (2022) ermittelten Laufbreiten nach wie vor zu unwirtschaftlich breiten Treppenräumen führen, die Personenverteilung im Gebäude stark unausgeglichen ist oder z. B. eine bereichsweise Alarmierung aufgrund eines offenen Raumverbunds, nicht sinnvoll ist?

brandwerk fse wird Sie hier nicht im Regen stehen lassen.

Die Experten der brandwerk fse haben im Einklang mit den Anforderungen der ASR A2.3 (2022) ein alternatives, simulationsbasiertes Nachweisverfahren zur ASR A2.3 (2022) entwickelt, welches weitere Freiheiten für Planer und Entwurfsverfasser schafft; bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau.

Hierzu mehr in unserem nächsten Newsbeitrag.

 

Anhang:

Übersichtstabelle zu erf. TR-Breiten gemäß ASR A2.3 (2022) als PDF
ASR A2.3 als PDF
Link zur BAuA-Seite