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Compliance Beratung im Baurecht – Unsere Arbeitsweise

Immobilien werden regelmäßig durch Experten wie technische Sachverständige nach PrüfVO und die Feuerwehr auf ihre Sicherheit im Brandfall überprüft. Hat sich die Bauordnung verändert, stehen die Eigentümer bei wesentlichen Änderungen nicht selten vor der großen Aufgabe, zahlreiche Maßnahmen und Mängelbehebungen in kurzer Zeit umzusetzen, um eine Stilllegung des Objektes zu verhindern. Diese Maßnahmen sind dementsprechend auch mit hohen Kosten verbunden. Brandwerk Solution übernimmt in diesem Fall die Prüfung und Beurteilung der Prüfberichte und unterstützt planerisch die Lösungsfindung. Sebastian Finke (Projektingenieur/Brandschutzsachverständiger) und Cem Yildiz (Fachbauleitung Brandschutz) sind bei Brandwerk Solution für den anlagentechnischen Brandschutz zuständig. Drei Fragen an die beiden Experten:

Wann kommt Brandwerk Solution zum Einsatz?
Sebastian Finke: Wenn der Mängelbericht vorliegt, führt das häufig zu einem Schock beim Bauherrn. Wir steigen mit der Zielstellung in das Projekt ein, die Kosten zu senken und dennoch alle Vorgaben der Prüfinstitutionen zu erfüllen. Womit kann man weiterarbeiten? Was kann man auf den neusten Stand bringen? Was können wir alternativ über eine konzeptionelle Neubeurteilung lösen? Wenn dies nicht funktioniert, muss baulich nachgearbeitet werden.

Wir unterstützen unseren Auftraggeber in allen Phasen dieses Projektes. Wir kümmern uns um Fristverlängerungen ebenso wie um die erforderlichen Abstimmungen mit dem Sachverständigen oder der Feuerwehr sowie um die fachliche Begleitung der erforderlichen Umsetzungen in Bezug auf die Mängelbeseitigung. Am Ende überprüfen wir, ob alle Punkte umgesetzt wurden.

Was ist häufig die Problematik?
Cem Yildiz: Im heutigen Baurecht gibt es viele Vorschriften, die früher nicht existierten und dementsprechend auch nicht berücksichtigt wurden. Das führt zu langen Mängellisten, wenn auf Basis der heutigen Vorschriften geprüft wird. Wir schauen uns genau die Unterlagen zum Zeitpunkt der Entstehung des Gebäudes und seiner Technik an. Häufig greift dann der Bestandsschutz und dieser setzt manche Forderungen wieder außer Kraft. Dazu übernehmen wir natürlich die Kommunikation mit dem technischen Sachverständigen und anderen Prüforgangen.

Ist es auch möglich, vorbeugend zu arbeiten?
Sebastian Finke:
Sicher. Nicht selten bitten uns Bauherren, den Bestand zu kontrollieren, um größere Mängel in Zukunft vermeiden zu können. Wir machen eine Bestandsbegehung und erstellen Mängelprotokolle mit einer Empfehlung, wie die Arbeiten nach einer Priorisierung umgesetzt werden sollen.