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Konzepterstellung für Arbeiten in Tunnelbereichen

21.02.2022

Auf Baustellen im Allgemeinen und insbesondere bei Arbeiten unter Tage, wie zum Beispiel bei Verlängerungen oder Neubauten von U-Bahnhöfen und Streckentunneln, ist von besonderen Gefahren im Sinne des § 9 ArbSchG auszugehen, wodurch eine weitere Betrachtung und die Ableitung zusätzlicher, spezieller Maßnahmen erforderlich werden. Zur systematischen Gefährdungsanalyse und Maßnahmenerörterung wird ein Verfahren nach dem DACH-Leitfaden für unterirdische Baustellen durchgeführt. Resultat ist dabei ein ganzheitliches Konzept zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz steht. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Brandschutz- und Rettungskonzept, in dem konkret Notfallmaßnahmen, welche nach § 10 ArbSchG erforderlich werden, fixiert werden. Innerhalb dieses Schriftsatzes gilt es unter Anwendung und Berücksichtigung verschiedener Gesetze, Verordnungen, DGUV-Regelwerke sowie von durch DACH und DAUB fixierte Richt- und Leitlinienlinien eine sicherheitstechnische Infrastruktur auszulegen, die unterschiedliche Ereignisfälle betrachtet und so die Rettung von Personen, die Bekämpfung von Bränden und den Schutz unter Tags anwesender Personen sicherstellt.

Generell bezieht sich diese Vorgehensweise auf Neubauten von Bahnhöfen und Streckentunneln selbst. Arbeiten in bestehenden Streckentunneln werden nicht direkt betrachtet.

Es kommt im Bereich von schon fertiggestellter und im Betrieb befindlicher Streckentunnel jedoch regelmäßig zu mehrwöchigen Arbeiten mit Einsatz von zum Teil schwerem Gerät und unter Einschränkung von bestehenden Flucht- und Rettungswegen. Ein entsprechendes Beispiel, mit dem wir derzeit befasst sind, ist die partielle Neuschotterung von Gleisbereichen. Hier gilt es Schotter abzutragen, zu säubern und wieder einzubringen. Während dieser umfangreichen Arbeiten, aufgrund derer kein Fahrbetrieb möglich ist, stellt ein Streckenabschnitt von ca. 750 m einen abgetrennten Baustellenbereich dar. Aufgrund erheblicher Staubentwicklung sind Wetterwände sowie eine Bewetterung (Belüftung) des Tunnelbereiches vorzusehen. Großgeräte wie Bagger, Kipper und Loren unterstützen diese Arbeiten.

Weder die BOStrab, welche die baulichen Anforderung an Streckentunnel fixiert und Anforderung an den Betrieb beinhaltet, noch der DACH-Leitfaden (für unterirdische Baustellen) enthalten detaillierte, unmittelbar anzuwendende Forderungen für einzuhaltende Schutzziele während dieser Arbeiten.

  • Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung im Bereich unterirdischer Anlagen, der Begleitung zahlreicher Neu- und Ertüchtigungsarbeiten, Risikoanalysen und Betrachtung von Einzelsachverhalten im Bereich von U-Bahnhöfen sowie den Erfahrungen bei der Aufstellung von Brandschutz- und Rettungskonzepten für Streckenverlängerungen unter Einsatz von Tunnelvortriebsmaschinen, sind wir in der Lage spezifische Anforderungen für die Arbeitsphasen bei Neuschotterungen und vergleichbaren Arbeiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgebungsparameter zu formulieren und im Weiteren mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
  • Rein aufgrund der geografisch/geologischen Lage und der damit verbundenen geringen Anzahl an Baustellen in Bereichen unter Tage stehen Brandschutzdienststellen im nordrhein-westfälischen Raum speziell bei der oben beschriebenen Thematik vor unbekannten Herausforderungen. Durch unsere Erfahrungen aus der engen Zusammenarbeit mit der BG BAU, den Bergbauämtern des süddeutschen Raumes und der Branddirektion München, welche als eine der wenigen in Deutschland eine eigens auf unterirdische Baustellen spezialisierte Bereich besitzt, können wir bei erforderlichen Abstimmungen tatkräftig unterstützen.
Konzept für Arbeiten in Tunnelbereich