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Optimierte Dimensionierung von Entrauchungsanlagen

31.12.2021

Im Rahmen der Erstellung von Brandschutzkonzepten für komplexe Sonderbauten stellen technische Maßnahmen zur Entrauchung/Rauchabfuhr einen entscheidenden Teil des Sicherheitskonzeptes dar.

Die Dimensionierung erfolgt pauschal nach den empirischen Ansätzen des Sonderbauvorschriften oder über normative Vorgaben wie zum Beispiel die DIN EN 12101.

Schutzziele des Baurechts in Bezug auf die Entrauchung

Es wird in Bezug auf Maßnahmen zur Entrauchung/Rauchableitung generell zwischen zwei Schutzzielen gemäß § 14 MBO unterschieden:

  • Rettung von Menschen ermöglichen
  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

Im Jahr 2008 wurde hierzu eine Grundlagenpapier der ARGEBAU und dem AK VB/G der AGBF erarbeitet.

Als Kernaussage des Grundlagenpapiers kann festgestellt werden

Bei Sonderbauten mit ausschließlich baulichen Rettungswegen bedarf es für die Personenrettung in aller Regel nicht der Mitwirkung der Feuerwehr. Die Gebäude sind so zu planen, dass sich die Personen darin im Gefahrenfall selbst in Sicherheit bringen können.

Die MBO sieht für die Personenrettung keine Maßnahmen zur Rauchableitung vor.

Solche Maßnahmen (bei denen z. B. die rechtzeitige und sichere Funktion der Rauchabzugsanlagen Voraussetzung für die Benutzbarkeit der Rettungswege ist) können allenfalls im Einzelfall, zur Kompensation für eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen in Betracht kommen.

Wird bauordnungsrechtlich gefordert, dass in bestimmte Räume Rauch nicht eindringen darf (z. B. beim Sicherheitstreppenraum – wenn also auf einen der beiden eigentlich verlangten Rettungswege verzichtet werden darf), werden keine Maßnahmen zur Rauchableitung verlangt, sondern vielmehr zur Rauchfreihaltung (d. h.: Rauch darf in den Rettungsweg erst gar nicht eindringen können).

Für die Evakuierung (Räumung) großer Gebäude mit vielen Menschen sind aus Sicht des Bauordnungsrechts insbesondere die Faktoren „Zeit“ und „Vermeidung von Staus“ von Bedeutung.
Beiden Faktoren wird bauordnungsrechtlich in erster Linie durch die Anordnung (Lage, Anzahl) und Breite der Ausgänge (und ggf. auch der Gänge im Raum) Rechnung getragen.

Die Evakuierung (Räumung) großer Gebäude kann nicht nur aufgrund eines Brandes, sondern auch aus anderen Gründen (Terrordrohung/-anschlag, Amoklauf, Wassereinbruch, Teileinsturz etc.) erforderlich werden.

Maßnahmen zur Rauchableitung können hierbei für eine schnelle Evakuierung keinen Beitrag leisten.

Das Bauordnungsrecht ermöglicht wirksame Löscharbeiten grundsätzlich dadurch, dass die Feuerwehr eine bauliche Anlage von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ungehindert erreichen und die Rettungswege als Angriffswege nutzen kann, durch die Standsicherheit im Brandfall für eine bestimmte Zeit, durch die Schaffung von Brandabschnitten und dadurch, dass ggf. Löschanlagen zur Verfügung stehen.

Das Bauordnungsrecht lässt nur einen zeitlich eingeschränkten Feuerwehreinsatz innerhalb einer baulichen Anlage zu, der durch die vorgegebene Standsicherheit der Anlage im Brandfall
bestimmt wird.

Müssen aufgrund der Brandentwicklung beim Eintreffen der Feuerwehr einzelne, brandschutztechnisch abgetrennte Räume, die Nutzungseinheit, der Brandabschnitt / Brandbekämpfungsabschnitt oder das Gebäude aufgegeben werden, können aber die benachbarten Räume/Nutzungseinheiten/Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte/Gebäude durch den Feuerwehreinsatz geschützt werden, handelt es sich gleichwohl im bauordnungsrechtlichen Sinn um „wirksame Löscharbeiten“.

Dass bauordnungsrechtlich in bestimmten Fällen Öffnungen zur Rauchableitung oder Rauchabzugsanlagen verlangt werden, trägt der Erfahrung Rechnung, dass solche Öffnungen/Anlagen – selbst wenn dafür keine quantifizierte Entrauchungswirkung vorgegeben ist – die Feuerwehr bei ihrer Arbeit unterstützen.

 

Auslegung von Entrauchungsanlagen durch rechnerische Sondernachweise

Das Baurecht gestattet über Abweichungen und Erleichterungen von den baurechtlichen oder auch normativen Vorgaben im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes abweichen zu können.

Somit kann im Rahmen des Planungsprozesses mit dem Auftraggeber und den Planern ein auf das Objekt und die räumlichen bzw. anlagentechnischen Randbedingungen abgestimmtes Entrauchungskonzept entwickelt werden.

Hierzu gehören folgende Teilschritte:

  • Definition der zu erfüllenden Schutzziele und gegebenenfalls Abstimmung mit der Baubehörde/Feuerwehr
  • Prinzipielle Überlegungen zum Auswahl des Systems (mechanische Entrauchung, natürliche Entrauchung, Rauchfreihaltung, Mischsysteme)
  • Vorabstimmung der möglichen Öffnungsflächen in der Fassade / Dach bzw. der denkbaren Volumenströme bei mechanischen Systemen mit den TGA-Fachplaner
  • Voruntersuchungen anhand vereinfachter 3D-Modelle mit rechnerischen Verfahren (z.B. Brandsimulation mit CFD-Programmen)
  • Berücksichtigung von Strömungseffekten aufgrund der Kubatur oder durch Außenwind
  • Anpassung der Öffnungsflächen / Volumenströme und Optimierung in einem iterativen Prozess (Parameterstudie)
  • Vorstellung der Zwischenergebnisse bei Auftraggeber und den Planern bzw. der Baubehörde / Feuerwehr
  • Anpassung des Modells auf aktuellen Planstand und Durchführung der finalen Berechnungen
  • Erstellung eines umfassenden Simulationsgutachtens

Dimensionierung von Entrauchungsanlagen

 

Die Vorteile dieses Verfahrens liegen darin, dass anhand der Modelle der rechnerischen Sondernachweise verschiedene Entrauchungsmöglichkeiten untersucht und verglichen werden können.

Hierdurch können wir Ihnen eine optimierte Lösung abseits der starren Vorgaben und Normen erarbeiten.