
Feuerschutzabschlüssen in Mischbauweisen
15.07.2025
Im Dezember 2023 sorgte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit einer Mitteilung “Feuerschutzabschlüsse (Innentüren): Einbau in Wände und Anschluss an Bauteile” für bundesweite Verunsicherung in der Brandschutzbranche: Lange etablierten Einbauverfahren wurden infrage gestellt, teils als „wesentliche Abweichungen“ klassifiziert, was zu erheblichen Verzögerungen, hohem Mehraufwand und einem Stillstand vieler Bauprojekte führte.
Nachdem insbesondere der Bundesverband Metall (BVM), der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz), diverse Hersteller und Sachverständige massiv protestierten, zog das DIBt das Dokument im Mai 2025 ersatzlos zurück. Johanna Bartling vom DIBt erklärte auf der BrandschutzTagung 2025 in Düsseldorf, dass die Mitteilung „mehr Fragen aufgeworfen als geklärt“ habe. Sie machte deutlich, dass es nicht Aufgabe des DIBt sei, konkrete Einbausituationen vor Ort zu bewerten – sondern diese Bewertung liege vollumfänglich bei den am Bau Beteiligten.
Zwei zentrale Erkenntnisse die bleiben:
- Anträge und Genehmigungen bleiben gültig:
Das DIBt bearbeitet Anträge auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) oder Bauartgenehmigungen (aBg) weiterhin ohne Änderung. Wenn ein FSA in Mischbauweise beantragt wird und die bauaufsichtlichen Anforderungen nachgewiesen sind, wird die Genehmigung auch für diese Konstruktion erteilt. - Verantwortung bei den Ausführenden:
Die Entscheidung, ob ein Einbau in Mischkonstruktion eine wesentliche Abweichung darstellt, liegt gemäß § 17 Abs. 5 BauO NRW 2018 ausschließlich bei den ausführenden Firmen. Diese müssen die Übereinstimmung vor Ort fachlich beurteilen und bestätigen – ganz im Sinne der ursprünglichen Rechtslage.
Fazit:
Die rechtliche Lage hat sich durch die kurzzeitige Veröffentlichung des DIBt nicht verändert.
Die raschen Proteste von Fachverbänden und Herstellern zeigten eindrucksvoll, wie stark unterschiedlich Interpretationen entstehen können – und wie wichtig ein gemeinsames, fachlich fundiertes Verständnis ist.
Vor allem: Die bewährte Praxis, dass Planer, Hersteller und Bauleiter vor Ort entscheiden, ist wiederhergestellt – gekoppelt mit der klaren Verantwortung, diese Entscheidungen fachlich fundiert zu treffen