baNaL2.3 – alternatives, simulationsbasiertes Nachweisverfahren zur ASR A2.3 (2022) für Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten
22.04.2022
Auf der Basis langjähriger Erfahrungen mit Entfluchtungs- und Räumungssimulationen im Bereich der schutzzielorientierten Nachweisführung für den Brandschutz in unterirdischen Verkehrsanlagen und im Hochbau setzen sich die Simulationsexperten der brandwerk fse natürlich auch mit verwandten Themenbereichen im Arbeitsschutz auseinander.
Referenzen der brandwerk traffic
Referenzprojekt Königshof, Essen
Über ein alternatives, simulationsbasiertes Nachweisverfahren zur ASR A2.3 (2022) können sie aufzeigen,
- welche lichten Durchgangs- und Fluchtwegbreiten für Ihr Gebäude tatsächlich notwendig sind,
- wie hoch die maximale Auslastung Ihres Gebäudes sein darf,
- welchen Einfluss verschiedene Alarmierungskonzepte haben,
- was berücksichtigt werden muss, wenn andere Schutzziele, z. B. ein wirksamer Löschangriff durch die Feuerwehr, betrachtet werden sollen, oder
- wie Nachweise trotz ungleicher Personenverteilung im Gebäude eingehalten werden können.
Die Möglichkeit des Nachweises über ein simulationsbasiertes Nachweisverfahren wird durch die ASR A2.3 (2022) selbst geschaffen. In der Einleitung zur Richtlinie steht, dass explizit andere Lösungen ermöglicht werden, solang die gleiche Sicherheit und der gleiche Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreicht werden.
Das simulationsbasierte Nachweisverfahren heißt baNaL2.3. Das Verfahren ist im Einklang mit den neuen Regeln der ASR A2.3 (2022) und kann in Sonderfällen ein maßgeschneidertes Ergebnis bzgl. der Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten liefern. Die nachfolgende Abbildung stellt zusammen, was baNaL2.3 ausmacht. Das Nachweisverfahren basiert auf einem Zusammenspiel von langjähriger Projekterfahrung und Abstimmungen mit zuständigen Fachleuten sowie der aktuellen Normgebung, 18009-1 und 18009-2 und wissenschaftlichen Simulationsstudien. Es wurden eigens für den Arbeitsschutz Schutzziele und Schutzbereiche sowie eine Auswertemethodik entwickelt, die über die Anforderungen der ASR A2.3 (2022) hinaus auch ein Staukriterium einführt und die Belange der Feuerwehren berücksichtigt, vgl. Schutzziel „Ermöglichung eines wirksamen Löschangriffs“.
Die Übersichtstabelle, siehe Anhang, zeigt anschaulich, dass insbesondere für Arbeitsstätten unterhalb der Hochhausgrenze mit bis zu 7 Geschossen und einer hohen oder ungleich verteilten Belegungsdichte von mehr als 50 Personen je notwendigem Treppenraum und Geschoss durch baNaL2.3 deutliche Einsparungen in der erforderlichen Treppenraumbreite erzielt werden können. Erfahrungsgemäß betrifft dies neben Schulen und Universitäten vornehmlich Büro- und Verwaltungsgebäude. baNaL2.3 kann dabei gleichermaßen zur Kostenreduzierung beim Neubau als auch zur Ermöglichung der Umnutzung von Gebäuden im Bestand ohne massive Eingriffe in die Bausubstanz, z. B. durch Erweiterung von lichten Laufbreiten der Treppenräume eingesetzt werden.
Wie sieht die praktische Umsetzung von baNaL2.3 an einem realen Gebäude aus? Welche Einsparungen kann baNaL2.3 tatsächlich erzielen?
Hierzu mehr in unserem nächsten Newsblog mit einem praktischen Projektbeispiel.
Anhang:
Übersichtstabelle zu erf. TR-Breiten gemäß ASR A2.3 (2022) als PDF