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Prüfungsausschuss Brandschutz der Ingenieur- und Architektenkammer Bau NRW

24.11.2021

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes arbeiten im Auftrag der Bauherrschaft privatrechtlich und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Behörden abgedeckt wurden. Damit tragen sie zur Entlastung der Behörden bei. Staatlich anerkannte Sachverständige müssen unabhängig sein. Darüber hinaus müssen sie in einigen Fachbereichen auch eigenverantwortlich sein; d.h. sie dürfen in keiner abhängigen Beschäftigung stehen. Für den Bauherrn hat die Einschaltung des saSV entscheidende Vorteile. Er kann den saSV bereits in einem frühen Entwurfsstadium einschalten und muss nicht mehr, wie z.T. in der Vergangenheit erforderlich, die Beauftragung durch die Bauaufsichtsbehörde abwarten. Die frühzeitige Einschaltung des saSV bewirkt nicht nur einen Beschleunigungseffekt, sondern führt auch zu einer gewünschten Abstimmung bzw. Optimierung der Planungen unter allen in Betracht kommenden technischen und finanziellen Aspekten.

Folgende Anforderungen und Pflichten ergeben sich an die saSV:

  • Unparteiliche und gewissenhafte Ausübung der Tätigkeit gemäß geltendem Recht.
  • Persönliche Aufgabenerfüllung; der Einsatz von befähigten und zuverlässigen angestellten Mitarbeitern muss voll überwacht werden können.
  • SaSV dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie ausreichend gegen Haftpflichtansprüche versichert sind. Das Bestehen einer Versicherung ist gegenüber der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherers nachzuweisen.
  • SaSV dürfen Prüfungen nicht durchführen, wenn sie oder ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits mit dem Vorhaben planend oder aufstellend befasst waren oder wenn ein sonstiger Befangenheitsgrund vorliegt (gilt nicht für den Fachbereich Schall- und Wärmeschutz).
  • SaSV sind verpflichtet, regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen der Ingenieurkammer-Bau NRW oder anderer Fortbildungsträger teilzunehmen.
  • Informationspflicht gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, wenn bei der Tätigkeit festgestellt wird, dass bei einer baulichen Anlage eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
  • SaSV sind verpflichtet , der zuständigen Kammer auf Verlangen Auskunft über ihre Tätigkeit zu erteilen und die hierzu in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen vorzulegen.

Der gemeinsame Prüfungsausschuss der Ingenieurkammer Bau und der Architektenkammer führt auf Grundlage der Sachverständigenverordnung NRW und der PrüfOsaSVBr das Anerkennungsverfahren für die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes durch. Hierzu gehören folgende Aufgaben:

  • Konkretisierung der Eckpunkte zu Zulassungsbedingungen für die Kandidaten
  • Sichtung und Bewertung der Nachweise/Zulassungsunterlagen der Kandidaten und Prüfen des Vorliegens der Anerkennungsvorraussetzungen
  • Erarbeitung der schriftlichen Prüfung (Entsprechend der Bedeutung der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren müssen die Aufgaben anspruchsvoll sein).
  • Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung
  • Begutachtung der Prüfungsergebnisse der Kandidaten
  • Nach Abschluss der Prüfungen – Entscheidung über die Eignung der Kandidaten

Seit 2016 arbeitet Markus Kraft aktiv und ehrenamtlich im Prüfungsausschuss der IK Bau NRW mit.