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Wirkprinzipprüfung

Von Brandmeldesystemen wird heutzutage mehr erwartet, als die zuverlässige Branderkennung und Alarmierung der Feuerwehr.

Durch die stetige Weiterentwicklung der Brandmeldetechnik können viele Ansätze in Bezug auf die brandortabhängige Ansteuerung von sicherheitsrelevanten Anlagen realisiert werden.

Die Erfahrungen in komplexen Sonderbauten zeigen, dass dem Thema Brandfallmatrix – als Synonym der Ansteuerung von sicherheitsrelevanten Anlagen durch eine Brandmeldeanlage (BMA) – mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Sowohl im Planungsprozess, als auch im Rahmen der Bauausführung, sind oftmals Informationsverluste und daran anschließende Ausführungsfehler in Bezug auf die Brandfallmatrix festzustellen.

Eine Wirkprinzipprüfung (WPP) ist rechtlich erforderlich und sollte im Prüfungsprozess keinesfalls vernachlässigt bzw. die Koordination und Vorbereitung unterschätzt werden.

Aus unserer Erfahrung mit durchgeführten Wirkprinzipprüfungen sind folgende Planungsschritte eizuhalten:

  • Aufstellen eines abgestimmten Terminplans unter Beachtung des Baufortschritts vor der Inbetriebnahme
  • Klärung der erf. Firmen welche an der Wirkprinzipprüfung teilnehmen müssen
  • Einbindung der techn. Sachverständigen für die betroffenen sicherheitsrelevanten Anlagen
  • Klärung des Stichprobenumfangs in Bezug auf die auszulösenden Brandmelder
  • Festlegung von Auslöse- und Ansteuerungsszenarien und Klärung zus. Prüfungen (Black-Building-Test?)
  • Erstellung von szenarienbezogenen Checklisten zur Dokumentation der Testergebnisse am Prüftag
  • Erstellung eines Schlussberichts für die Behörde
  • Mitwirkung und Begleitung der Mängelbeseitigung