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Prüfingenieur für Brandschutz

22.01.2022

Seit 2019 prüfen wir im Baugenehmigungsverfahren hoheitlich Brandschutznachweise.

Nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren durch den übergreifenden Prüfungsausschuss in Dresden erfolgte im Jahr 2019 die Anerkennung durch die Oberste Bauaufsicht des Landes Schleswig Holstein. Seit diesem Zeitpunkt prüfen wir Brandschutznachweise im Auftrag der unteren Bauordnungsbehörden.

Die Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz wird von allen anderen Bundesländern mit einer vergleichbaren Vorgehensweise im Baugenehmigungsverfahren anerkannt. Daher können wir für Sie in unserer Doppelfunktion als staatlich anerkannter Prüfsachverständiger und Prüfingenieur für Brandschutz bundesweit prüfend und planend tätig werden.

Auszug aus der Information über die Dienstleistung der Prüfingenieure der Bauministerkonferenz:

  • Der Prüfingenieur für Brandschutz prüft nach § 2 Abs. 1 M-PPVO an Stelle der Bauaufsichtsbehörden unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise von baulichen Anlagen. Er überwacht auch die Bauausführung entsprechend den geprüften Nachweisen.
  • Prüfingenieure für Brandschutz werden nach § 2 Abs. 1 M-PPVO durch die Bauaufsichtsbehörde beauftragt. Einige Länder lassen es bei kleineren Baumaßnahmen oder auch generell zu, dass der Prüfingenieur durch den Bauherrn beauftragt wird.
  • Prüfsachverständige für Brandschutz werden nach § 2 Abs. 2 M-PPVO immer durch den Bauherrn beauftragt.
  • Prüfingenieure und Prüfsachverständige müssen nach § 5 Abs. 1 M-PPVO mit einer Haftungssumme von mindestens je 500.000 € für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, die mindestens zweimal im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen muss, haftpflichtversichert sein.

Weitergehende Informationen erhalten Sie über die Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (VPI/BVPI), in denen die meisten Prüfingenieure und Prüfsachverständigen Mitglied sind.