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Prüfsachverständiger für Rauchabzugsanlagen

Prüfung von natürlichen und maschinelle Rauchabzugsanlagen gemäß § 4 PrüfVO NRW

Wir arbeiten dafür, dass Menschen am Ende eines Tages sicher wieder nach Hause kommen. In großen Sonderbauten sind sicherheitstechnische Anlagen ein entscheidendes Mittel, um dieses Ziel auch im Brand fall zu erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Rauchabzugsanlagen korrekt geplant, fachgerecht gebaut – und im Ernstfall auch wirklich betriebsicher und wirksam sind.

Wir prüfen natürliche (NRA inkl. NRWG) und maschinelle (MRA) Rauchabzugsanlagen auf Ihre Betriebssicherheit und Wirksamkeit in allen großen Sonderbauten, z. B. Industriehallen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, große Bürogebäude, Messen, Bahnhöfe, Flughäfen und Garagen.

Unsere Leistungen

Für Rauchabzugsanlagen

Wir prüfen natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen in Sonderbauten, im Neubau wie im Bestand, auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Bei komplexen Gebäuden unterstützen wir außerdem bei der Planung und Auslegung der Anlagen. Gerade in bestehenden Industriebauten ist die Situation durch gewachsene Strukturen, viele Einzelanlagen und aneinandergebaute Gebäudeteile oft unübersichtlich. Wir bringen Licht ins Dunkle.

Unsere Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz hilft dabei, auch für komplexeste Gebäude und knifflige Problemstellungen praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln.

Planprüfung Entrauchung

Eine Entrauchungsanlage ist nur so gut wie ihre Planung. Damit sie im Ernstfall funktioniert – und ohne Verzögerung abgenommen werden kann – ist eine fachkundige Prüfung bereits in der Planungsphase entscheidend. Bereits im Entwurf (LP3) und zur Genehmigung (LP4) sollte das Simulationsgutachten und das Entrauchungskonzept durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Spätestens jedoch mit Beginn der Ausführungsplanung, wenn es darum geht die richtigen Produkte auszuwählen und die Planung umzusetzen, sollte ein anerkannter Prüfsachverständiger hinzugezogen werden, um Planungsfehler frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Nur so steht einer problemlosen Abnahme nichts im Weg.

Gerne unterstützen wir Sie frühzeitig im Planungsprozess mit der Prüfung Ihres Entrauchungskonzepts, Ihrer Simulation oder der Umsetzung der Planung, von der Entwurfsphase bis zum fertigen Gebäude.

Funktionsprüfung im Bestand und Neubau

Gerade bei Bestandsgebäuden oder Umnutzungen fehlt oft eine verlässliche Aktenlage. Dann stellt sich die Frage: Welche Leistungsfähigkeit hat die vorhandene Rauchabzugsanlage wirklich? In vielen Fällen lassen sich auch mit Bestandsanlagen ohne teuren Komplettaustausch aktuelle Anforderungen erfüllen.

Im Neubau geht es darum zu klären, ob die Anlage funktionstüchtig ist und ob sie tatsächlich einhält, was von ihr gefordert wird.

Zur fundierten Beurteilung kommen neben sorgfältiger Dokumentenprüfung auch modernste Simulationen und Realbrandversuche (Heißrauchversuche nach vfdb) zum Einsatz.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Funktionsprüfung – sei es durch einen Realbrandversuch oder über eine simulationsgestützte Leistungsbeurteilung Ihrer Anlage.

Prüfung gemäß PrüfVO

In Sonderbauten – und je nach Vorgabe aus dem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung – sind Rauchabzugsanlagen (RAA oder RWA) regelmäßig durch einen anerkannten Prüfsachverständigen zu prüfen. Die Prüffristen gemäß der nordrhein-westfälischen Prüfverordnung (PrüfVO NRW) lauten:

  • Natürliche Anlagen: alle 6 Jahre
  • Maschinelle Anlagen: alle 3 Jahre

Auch nach schwerwiegenden Mängeln, baulichen Änderungen oder Anpassungen an der Rauchabzugsanlage ist eine erneute Prüfung erforderlich.

Dabei wird bestätigt, dass die Betriebssicherheit, Wirksamkeit und das Zusammenwirken mit anderen sicherheitstechnischen Anlagen weiterhin sichergestellt ist.

Gerne übernehme ich für Sie die bauordnungsrechtlich geforderten Prüfungen Ihrer Rauchabzugsanlage gemäß PrüfVO.

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Die Spezialisten

Wir helfen Ihnen weiter. Sprechen Sie uns an.

Bastian Stahra

Bastian Stahra

Bastian Stahra

M. Sc. Mitglied der Geschäftsführung Brandschutzsachverständiger Prüfsachverständiger für Rauchabzugsanlagen nach § 4 PrüfVO NRW 0201 95 99 75-00 stahra@brandwerk.team

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